Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

 Der Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit. 
Er dient der Erhaltung der Gesundheit, der Arbeitskraft und der Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen. 

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

bestimmt die Durchführung von Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes und legt die Pflichten des Arbeitgebers im Arbeits- und Gesundheitsschutz als Umsetzung der Europäischen Arbeitsschutz - Rahmenrichtlinien fest. 


Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement.


Die Grundpflichten des Unternehmers

 sind im § 3 des ArbSchG genau beschrieben. Danach muss der Unternehmer:

● alle notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen,
● diese Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüfen/ anpassen
● dafür sorgen, dass die Maßnahmen den Mitarbeitern bekannt sind & beachtet werden
● für eine geeignete Organisation im sorgen



Unsere Leistungen rund um den Arbeitsschutz


Wir bieten kompetente Beratung, sinnvolle Maßnahmen, sowie individuelle Unterstützung zum Schutz der Mitarbeiter und der Rechtskonformität Ihres Unternehmens. Durch unsere Aus- und Fortbildungen von innerbetrieblichen Multiplikatoren und Fachkräften bieten wir Ihnen bei Bedarf den gezielten Aufbau Ihrer internen Organisation rund um den Arbeits- Gesundheits- und Brandschutz.

Arbeitsschutzorganisation

Nicht der Mensch muss sich der Arbeit anpassen, sondern die Arbeit muss seinen Bedarfen, Voraussetzungen und Belangen entsprechen. 

Die menschengerechte Gestaltung der Arbeit ist das zentrale Anliegen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Um Ihre Mitarbeiter vor berufsbedingten Krankheiten und Arbeitsunfällen im Unternehmen zu schützen, sind entsprechende Maßnahmen zur 

Sicherheit am Arbeitsplatz unerlässlich. Für einen erfolgreichen Arbeitsschutz ist es wichtig, entstehende Risiken zu erkennen, ihnen präventiv zu begegnen und Maßnahmen festzulegen.

Nach Arbeitsschutzgesetz § 3 gehört es zu den Grundpflichten des Unternehmers, die erforderlichen Maßnahmen entsprechend zu organisieren. Ebenso ist der Arbeitgeber für die Einführung dieser Maßnahmen in den Arbeitsalltag verpflichtet. Durch die Unfallverhütung entstehende Kosten müssen Unternehmen im Übrigen selbst tragen.


Betreuung im Arbeitsschutz

Bereits ab dem 1. Mitarbeiter müssen Sie eine Arbeitsschutzbetreuung für Ihr Unternehmen nachweisen. Sollten Sie dies nicht tun, so haften Sie grundsätzlich für Unfälle Ihrer Mitarbeiter – was viele Unternehmer nicht wissen – auch mit Ihrem Privatvermögen.

Jedes Unternehmen muss eine schriftliche Gefährdungsbeurteilungen erstellen, in der es die potenziellen Gesundheitsgefahren im Betrieb erfasst, Maßnahmen festlegt, um sie zu beseitigen, und diese dann auch umsetzt. 


Effektive und rechtssichere Dokumentation

§ 6 ArbSchG

Die Dokumentation zählt als Nachweis der Pflichterfüllung. Sowohl gegenüber den staatlichen Behörden als auch der Berufsgenossenschaft.

Wie eine Dokumentation effektiv und rechtssicher erfasst wird, dazu noch übersichtlich und strukturiert gestaltet werden kann ist hier der Fokus unserer Arbeit. Von großer Wichtigkeit ist hierbei der Inhalt. 

Die Dokumentation über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, die vom Unternehmer festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung, müssen klar ersichtlich sein.

Wie die Dokumentation weiter zu führen, ist ebenfalls vom Gesetzgeber vorgeschrieben § 6 ArbSchG. 

Wir übernehmen für Sie diesen Part. 

Gerne schulen wir auch Ihre Fach- und Führungskräfte für die Erfüllung der Paragrafen §§ 5-6 ArbSchG, Gefährdungsbeurteilung & Dokumentation.


Gefährdungsbeurteilung

§ 5 ArbSchG

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement. 

Als Pflicht des Arbeitgebers nach §5 ArbSchG, ist die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sowie die Analyse verankert. 

Zudem noch die Durchführung der jährlichen Unterweisungen der Mitarbeiter.


Als Fachkraft für Arbeitssicherheit, mit jahrelanger Erfahrung in verschiedenen Branchen begleiten wir Sie durch den Prozess der Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens um diese Rechtskonformität zu erlangen.


Fortbildung und Jahresunterweisung 

Sicherheitsbeauftragten (SiBe) nach § 20 DGUV V1

Dieses Seminar richtet sich an bereits ausgebildete Sicherheitsbeauftragte.


Als Sicherheitsbeauftragter unterstützen Sie den Unternehmer, die Führungs- und Fachkräfte, sowie den Betriebsarzt und die Kollegen, bei der Reduzierung von Unfällen und der Vermeidung von Gesundheitsgefahren - damit verbunden, die Reduktion der Berufskrankheiten. 


Sie achten auf den ordnungsgemäßen Zustand der Schutzeinrichtungen und das tragen der vorgegebenen persönlichen Schutzausrüstung der Mitarbeiter. 


Arbeitsplatzgestaltung

Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung

Wir beraten und gestallten in Ihrem Unternehmen die Arbeitsstätten, nach den Gesetzen der Arbeitsstättenverordnung ArbStättV sowie die Technischen Regeln der Arbeitsstätten (ARS). Eine Arbeitsstätte ist definiert als Ort, der den Zweck eines Betriebsgeländes oder einer Baustelle hat und für die Arbeitsverrichtung gedacht sind.

Die festgeschriebenen Gesetze und Regeln dienen der Verhütung von Arbeitsunfällen und der Vermeidung von Berufskrankheiten. 


Organisation von Arbeitsschutzausschuss-sitzungen

(ASA)

Der ASA hat die Aufgabe, Themen der Arbeitssicherheit und  der Unfallverhütung, sowie der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und menschengerechte Gestaltung der Arbeit, zu beraten. Unterschiedliche Akteure eines Unternehmens erörtern in diesem Forum Arbeitsschutzthemen, besprechen Maßnahmen und bereiten Entscheidungen vor.

Nach § 11 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, müssen Unternehmer/inen in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) bilden.


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