Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

§ 5 ArbSchG

Die Gefährdungsbeurteilung wird für verschiedenen Arbeitsbereiche, sowie für Maschinen, Tätigkeiten, für den Brandschutz und für die physische und psychische Gesundheit der Mitarbeiter erstellt.

Im ersten Schritt führen wir im Unternehmen eine Begehung zur IST – Analyse durch. Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung einer betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung. Ein strategisches Vorgehen unsererseits umfasst alle Schritte der Analyse, Begehung, Erfassung der Gefahren, Bewertung sowie die Maßnahmenentwicklung.


Alle weiteren Schritte werden gemeinsam nach Bedarf und Sinnhaftigkeit entwickelt, indem wir praktikable Maßnahmen vorschlagen, die zur Rechtskonformität Ihres Unternehmens führen.

Leistungen 

  • · Beratung und Aufklärung über die Auflage des Gesetzgebers und der Berufsgenossenschaft nach § 6 ArbSchG
  • · Gründliche und strukturierte Durchführung der Bestandaufnahme
  • · Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen IST – Analyse 
  • · Überprüfung der bereits dokumentierten Bereiche auf Aktualität 
  • · Bedürfnisse des Unternehmens ermitteln Soll – Analyse 
  • · Gefahren ermitteln erfassen und Bewerten
  • · Gefährdungsbeurteilung erstellen
  • · Schutzmaßnahmen vorschlagen nach der S- TOP Hierarchie
  • · Wir erstellen eine Auswertung mit Messungen, Betriebsanleitung, Sicherheitsblätter, Vorschriften und Regelwerden


Bei Bedarf bieten wir Ihnen folgende, zusätzliche Leistungen an:

  • · Rechtssichere Dokumentation
  • · Erstellung von Betriebsanweisung
  • · Unterweisung der Mitarbeiter
  • · Schulung der Führungskräfte


Gefährdungen sollen zum Schutz der Mitarbeiter (oder unbeteiligte Dritte) möglichst vermieden werden. Sollte dies nicht in Gänze möglich sein, muss das Risiko minimiert werden und kontrollierbar bleiben. 


  • Rechtliche Grundlagen

    (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

    (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.

    (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch

    1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,

    2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,

    3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,

    4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,

    5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,

    6. psychische Belastungen bei der Arbeit.


  • Gebühren

    Richten sich nach Auftragsgröße, Umfang und Aufwand unserer Leistungen. Unser Preis – Leistung – Verhältnis gestaltet sich fair und transparent, sodass Sie im Vorfeld eine klare Kostenübersicht erhalten.


  • Vorteile

    Als bestehender Kunde erhalten Sie bei Buchung von Schulungen/Ausbildungen, für Ihre Führungs- und Fachkräfte sowie für Ihre Mitarbeiter, einen Nachlass von 10 % auf die jeweilig aufgeführte Gebühr.

Ansprechpartner Metin Aycil

Telefonnummer 0911/ 146 90870

E-MAIL   info@gesundearbeitswelt.com

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