Die Baustellenverordnung (BaustellV)
sie dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Diese Verordnungen richten sich an den Bauherren oder einen von Ihm beauftragten Dritten – einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator (SiGeKo) § 3 BaustellV.
Der SiGeKo ist Zuständig Gefahren auf Baustellen zu erfassen und die nötigen Maßnahmen festzulegen, sowie die verschiedenen Schritte des Geschehens zu koordinieren. Dafür erstellt er einen „SiGe - Plan“.
Dieser ist für jede Baustelle mit besonderen Gefahren verpflichtend. Mindestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle muss eine Vorankündigung an die Zuständige Behörde für Arbeitssicherheit übermittelt werden. Die Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen.
Die Grundpflichten des Unternehmers
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird nach § 4 Baustellen
Verordnung vom Bauherrn bestellt. Dies geschieht z.B., wenn mehr als ein Gewerk auf der Baustelle tätig ist.
● Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsschutzpflichten
● Vorkehrungen zur Lagerung und Entsorgung der Arbeitsstoffe und Abfälle (Gefahrenstoffe)
● Die Bestellung eines SiGeKo (z.B. bei mehreren Gewerken)
● Dokumentation und Zusammenstellung der Arbeiten an der baulichen Anlage
● Anpassung der Ausführungszeiten organisieren
● Koordination der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren der Gewerke
Unsere Leistungen rund um den
Sicherheits- & Gesundheitsschutz auf Baustellen
Unser Aufgabe besteht darin, Ihre Bau- Umbaumaßnahmen mit sinnvollen und stimmigen Maßnahmen rechtskonform zu strukturieren.
Wir sorgen für eine reibungslose Koordination.
In der Baustellenverordnung sind die Regelungen zur Verbesserung des Arbeit- und Gesundheitsschutzes auf Baustellen festgelegt worden. Die Anforderungen der zu beachtenden Richtlinien und Gesetze steigen immer weiter an. Baustellen mit bestimmten Voraussetzungen müssen einen SiGeKo bestellen.
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist während der Planung der Bauausführung zu erarbeiten und rechtzeitig einzureichen.
Wir beraten Sie bei allen Maßnahmen in den Bereichen Abbruch, Sanierung, Umbau sowie bei Neubauprojekten im Wohnung-, Verwaltung- und Industriebau, sowie Straßen- und Landschaftsbau.