Arbeitsschutz

Erstellung und Betreuung von Arbeitsschutzkonzepten

in Ihrem Unternehmen

Informationen

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten wir Sie zu Ihren gesetzlichen Vorgaben zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie haften für Arbeitsunfälle Ihrer Mitarbeiter, wenn:


·

  • · keine UVV Prüfungen sowie die dazugehörige Protokollierung vornehmen
  • · keine ausreichende Gefährdungsbeurteilungen erstellt sind
  • · keine jährlichen Unterweisungen erfasst sind
  • · keine ASA Sitzungen durchgeführt werden
  • · ab dem 1. Mitarbeiter keine Arbeitsschutzbetreuung nachweisen



Eine wichtige Komponente bildet dabei die jährliche Sicherheitsunterweisung. Im Rahmen unserer ganzheitlichen Betreuung rund um den Arbeitsschutz übernehmen wir, wenn Sie es wünschen, selbstverständlich auch die Unterweisung in Ihrem Unternehmen.

Leistungen

  • · Erstbegehung mit IST und SOLL Analyse
  • · Beratung des Unternehmers zum Thema Arbeitsschutz
  • · Betreuung und Begleitung der ASA Sitzungen
  • · Erstellung, Betreuung und Aufbau Ihres Arbeitsschutzmanagement
  • · Regelmäßige Begehungen
  • · Systematisch aktualisierte Dokumentation §§ 5-6 Arbeitssicherheitsgesetz


Bei Bedarf übernehmen wir auch gerne die:


Organisation von Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)

Gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

 

Wir fassen die Themen zusammen, organisieren die Vorbesprechungen mit den einzelnen Akteuren, die Einladungen und die Nacharbeit zu der ASA. Somit garantieren wir für einen runden Ablauf der fortlaufenden Prozesse mit einer effizienten Nachhaltigkeit.

  • Rechtliche Grundlagen

    Mit dem Arbeitsschutzgesetz wird der umfassende und präventiv ausgerichtete Arbeitsschutzansatz der EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG gesetzlich verankert. Das Gesetz gilt für alle Arbeitgeber und Beschäftigten der privaten Wirtschaft, des öffentlichen Dienstes, der freien Berufe und der Landwirtschaft. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllt Ihre Aufgaben nach § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes.

  • Gebühren

    Richten sich nach Auftragsgröße, Umfang und Aufwand unserer Leistungen. Unser Preis – Leistung – Verhältnis gestaltet sich fair und transparent, sodass Sie im Vorfeld eine klare Kostenübersicht erhalten.

    Als Beispiel für die „Regelbetreuung“ (ab 11 Mitarbeiter), ist jedes Unternehmen einer Gruppe zugeordnet, je nach Gefährdungssituation (nach DGUV V2).


    Gefährdungsgruppen

    • Gruppe I Einsatzzeit 2,5 Std./Jahr je Beschäftigten

    • Gruppe II Einsatzzeit 1,5 Std./Jahr je Beschäftigten

    • Gruppe III Einsatzzeit 0,5 Std./Jahr je Beschäftigten



  • Vorteile

    Als bestehender Kunde erhalten Sie bei Buchung von Schulungen/Ausbildungen, für Ihre Führungs- und Fachkräfte sowie für Ihre Mitarbeiter, einen Nachlass von 10 % auf die jeweilig aufgeführte Gebühr.

Ansprechpartner Metin Aycil

Telefonnummer 0911/ 146 90870 

E-MAIL   info@gesundearbeitswelt.com

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