Baustellenkoordination
& Erstellung von Sicherheitsplänen

Baustellenkoordination & 

Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Als bestellter SiGeKo beraten wir Sie bei der Planung Ihrer Bauausführung, wenn:

Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und eine Vorankündigung erforderlich ist, oder wenn gefährliche Arbeiten durchgeführt werden. Dazu erstellen wir einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan).


Inhalt eines SiGe-Plan

In diesem werden die gemeinsam getroffenen Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber eingefügt. Auch die Schutzmaßnahmen zur gemeinsamen Nutzung sicherheitstechnischer Einrichtungen sollen erfasst sein.

Die Aufstellung und die Häufigkeit der zu erwartenden späteren Arbeiten an der baulichen Anlage.

Die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl der sicherheitstechnischen Eirichtungen.

Diese Unterlagen ermöglichen zum späteren Baubeginn, ein sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten an der baulichen Anlage, z.B. bei Instand- und Wartungsarbeiten.


Während der Planung

  • · Koordination der am Bau beteiligten Firmen
  • · Ausarbeitung eines Sicherheits- & Gesundheitsschutzplanes vor der Einrichtung der Baustelle
  • · Koordination der Maßnahmen nach ArbSchuG beim Zusammenwirken der Arbeitgeber & Gewerke
  • · Bei Bedarf Kommunikation mit den Behörden


Während des des Bauvorhabens

  • · Zusammenarbeit der Arbeitgeber organisieren
  • · Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes koordinieren
  • · Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber
  • · Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- & Gesundheitsschutzplanes durch regelmäßige Überwachung
  • · Aktualisierung des Planes bei Verzögerungen einzelner Bauabschnitte
  • · Erstellung von Unterlagen für eventuelle spätere Arbeiten an der baulichen Anlage


  • Rechtliche Grundlagen

    Der Bauherr überträgt dem SiGeKo die Aufgaben nach § 3 Abs. 2 und 3 für die Planungs- und Ausführungsphase des Bauvorhabens. Ist von den Bauherren für die geplanten Baumaßnahmen ein SiGe-Koordinator Bauherren bestellt worden, so ist die Umsetzung des § 4 Arbeitsschutzgesetz die Grundlage der Beratungstätigkeit des Koordinators.

  • Gebühren

    Richten sich nach Auftragsgröße, Umfang und Aufwand unserer Leistungen. Unser Preis – Leistung – Verhältnis gestaltet sich fair und transparent, sodass Sie im Vorfeld eine klare Kostenübersicht erhalten.

  • Vorteile

    Als bestehender Kunde erhalten Sie bei Buchung von Schulungen/Ausbildungen, für Ihre Führungs- und Fachkräfte sowie für Ihre Mitarbeiter, einen Nachlass von 10 % auf die jeweilig aufgeführte Gebühr.

Ansprechpartner Metin Aycil

Telefonnummer +49 911 14690870 

E-MAIL   info@gesundearbeitswelt.com

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